AG Migration und Vielfalt Antrag

01. März 2013

Optionspflicht abschaffen - Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren

Antrag Optionspflicht abschaffen - Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren

Die Modernisierung des bestehenden Staatsangehörigkeitsrechts ist ein wichtiges Signal an die in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten. Viele der damals als Arbeitskräfte angeworbenen MigrantInnen sind in Deutschland geblieben. Sie sind Teil der deutschen Gesellschaft geworden und haben Kultur, Politik, Sport, Gesellschaft und den Alltag mitgeprägt. Und sie haben entscheidenden Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000 hat Deutschland den hier geborenen Kindern von Ausländern das Recht eingeräumt, zusätzlich zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch den deutschen Pass zu erhalten. Dieses Recht gilt für Kinder von Nicht-EU-Ausländern allerdings nur bis zur Volljährigkeit, mit Ausnahme der Schweiz. Um die deutsche Staatsbürgerschaft darüber hinaus behalten zu können, müssen die "Optionskinder" bis spätestens zu ihrem 23. Lebensjahr nachgewiesen haben, dass sie ihre Ursprungs-Staatsangehörigkeit abgelegt haben. Das betrifft knapp eine halbe Million Kinder, in diesem Jahr müssen die ersten 3.300 jungen Doppelstaatler dies nachgewiesen haben. Man rechnet ab 2018 mit jährlich bis zu 40.000 Doppelstaatlern, die davon betroffen sind. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird die Zahl der Optionspflichtigen zum Jahr 2025 auf rund 320.000 ansteigen. Die Optionspflicht trägt nicht zur Transparenz bei. Im Gegenteil, sie verwirrt vielmehr die jungen Doppelstaatler und stellt ein "bürokratisches Monstrum" dar. Dies beweist eine Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wonach 34 Prozent der Optionskinder nicht wissen, dass sie ihren deutschen Pass verlieren, sofern sie den Nachweis, ihren ausländischen Pass abgegeben zu haben, nicht erbringen. Bereits heute wird bei jeder zweiten Neu-Einbürgerung eine Mehrstaatlichkeit bewilligt. Die Exportnation Deutschland muss ein Signal der Offenheit und der Willkommenskultur aussenden. Das Einwanderungsland Deutschland braucht dringend qualifizierte Zuwanderung, auch aus diesem Grund ist es völlig unverständlich, warum einer halben Million jungen Deutschen mit Ausbürgerung gedroht wird. Selbst zahlreiche Rechtsexperten fordern die Streichung der Optionspflicht. Mit einer solchen Änderung würde die Bundesrepublik endlich den vielfältigen Forderungen des Europarates nachkommen.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Das Optionsmodell wird abgeschafft. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem Aufenthaltstitel langjährig in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen, entfällt. Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden insgesamt erleichtert.

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